Jeder von uns kennt irgendein eigenartigen Gesetz aus irgendeinem Mal. Kennt ihr aber eigenartige Gesetze aus der Schweiz, denn hier gibt es die auch.
Einen stressigen Morgen gehabt und den Zündschlüssel im Wagen stecken gelassen, ja dies wird mit einer Geldsumme von 60 Franken bestraft.
In mehreren Kantonen ist es untersagt, an hohen kirchlichen Feiertagen wie Karfreitag zu tanzen. Das Tanzverbot an den jeweiligen Vorabenden wurde mittlerweile aufgehoben.
Lust auf Hund- oder Katzenfleisch? Hau rein. Du darfst nur keine anderen Personen einladen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Damit machst du dich in der gesamten Schweiz strafbar.
Verboten ist es im Kanton Zürich, gefangene Fische, deren Größe über dem Mindestmaß liegt, wieder in die Freiheit zu entlassen.
Nach dem Feierabend noch ein schwatz mit einer Arbeitskolleg:in? Besser nicht in einer Basler Tiefgarage, das unnötige Verweilen in der Parkgarage wird hier mit einer Busse von 50 Franken bestraft.
Wie blöd findest du es eigentlich, wenn wir sagen, dass man seine Wäsche am Sonntag nicht nach draußen hängen darfst? Genau, komplett absurd. Viel besser ist jedoch der Grund des Hauseigentümerverbandes Schweiz: «Es sieht einfach nicht gut aus, wenn von allen Balkonen Wäsche hängt.»
Viel schräger wird es mit der Nachtruhe Gesetzte. Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist es verboten, die Autotür, die Motorhaube oder den Kofferdeckel laut zuzuknallen. Bist du mitten in der Nacht mit einer vollen Blase aufgewacht und musst auf die Toilette? Wenn man in einer Etagenwohnung wohnt, darf zu dieser Zeit auch die Toilettenspülung nicht betätigt werden. Doch dazu gilt das du nicht im stehen pinkeln darfst. Das ist in einigen Schweizer Kantonen nach 22:00 Uhr verboten, weil hiermit die nächtliche Ruhe durchs Plätschern gestört wird.