«SIMPLY THE BEST»: Tina Turner verliert in zweiter Instanz

Radio Summernight |
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Die Darstellerin auf dem Musical-Plakat der «Die Tina Turner Story» kann man laut OLG nicht mit der echten Tina verwechseln. Dafür sei diese schlicht zu alt.

Das Oberlandesgericht Köln hat Tina Turners Klage gegen den Veranstalter Cofo Entertainment wegen eines Posters zum Muscial «Simply The Best – Die Tina Turner Story» in zweiter Instanz abgewiesen. Im Januar hatte die Sängerin in erster Instanz noch gewonnen.

Vor dem Landgericht Köln argumentierten Turners Anwälte damals, dass die Darstellerin des Muscials zu große Ähnlichkeiten zu Turner selbst aufweise und dies irreführend für die Zuschauer sei, weil der Star höchstpersönlich nichts mit den Aufführungen am Hut habe. Das Gericht entschied damals, dass das Plakat so nicht mehr verwendet werden durfte und der Veranstalter druckte den Namen der Musicaldarstellerin unter das Bild.

Tina Turner ist schon was älter …

Nach dem Urteil ging der Veranstalter in Berufung und bekam nun vor dem OLG Recht. Zur Begründung führte die Richterin an, dass auf dem Bild eine junge Frau zu sehen sei, wohingegen Tina Turner mittlerweile ja schon etwas älter sei. Also würden wohl die wenigsten Zuschauer annehmen, dass die echte Tina Turner beim Musical auf der Bühne stehe. Zumal es auch in der Presse in der vergangenen Zeit keine Berichte über ein Comeback gab.

Laut einer dpa-Meldung ermunterte das OLG aber die Klägerin, den Weg durch die Instanzen weiter zu gehen: «Die Rechtsfrage, ob in einem solchen Fall die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen schwerer wiege, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt«. Tina Turner kann also nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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