GZUZ: Rapper muss hinter Gitter

GZUZ: Rapper muss hinter Gitter
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Wegen mehrerer Vergehen verurteilte ihn das Gericht zu über acht Monaten Haft und einer satten Geldstrafe.

(jah)  «Haarschnitt so wie ein Knacki«: Diese Zeilen rappte Gzuz Ende Februar im zuletzt veröffentlichten Song der 187 Straßenbande noch – nun werden sie Realität. Das Landgericht Hamburg hat den 33-jährigen Rapper zu einer Haftstrafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von insgesamt 414.000 Euro in 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro.

Hauptanklage wegen Körperverletzung

Das Gericht sprach den Hamburger wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, zweier Verstöße gegen das Waffengesetz und Körperverletzung schuldig. Bereits im Januar hatte Gzuz zugegeben, an Silvester 2018/2019 mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben, sowie einen Teleskopschlagstock und eine Walter P99 mit Platzpatronen in seiner Wohnung offen gelagert zu haben. Auch den Schlag ins Gesicht einer Frau auf der Reeperbahn gestand er, erklärte jedoch er habe die Frau nur ausversehen verletzt, als er sie durch Wegschlagen des Handys davon abhalten wollte, ihn zu filmen.

Das ursprüngliche Urteil von September 2020, das 18 Monate Haft und eine Geldstrafe von über einer halben Million Euro umfasste, hatte Gzuz angefochten. In der Neuauflage des Prozesses wurde die Anklage wegen versuchten Diebstahls einer Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen fallen gelassen. Auch der ursprünglich angeklagte Drogenbesitz konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Gzuz erklärte, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen würden nicht ihm gehören, sondern einem Freund, der zu der Zeit in der Wohnung untergekommen sei.

Rapper zeigt Reue

Während der vergangenen Verhandlungen hatte Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, immer wieder verlauten lassen, man müsse die Kunstfigur Gzuz von ihm als Menschen trennen. Zudem entschuldigte er sich für einige seiner Taten, auch gegenüber der verletzten Frau habe er mehrmals sein Bedauern ausgedrückt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt. In seinen letzten Worten des aktuellen Prozesses versprach er Besserung: «Ich werde keine Straftaten mehr begehen. Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war.» wird er vom NDR zitiert. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, seine Anwälte können noch Revision einlegen.

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