PANDORA PAPERS: Leak listet Elton John, Ringo Starr & Shakira

01AF593A 181C 43B3 8A00 99BA1F2A6BDE |
4.8
(13)

Die Dokumente bringen Verbindungen zu Steueroasen ans Licht. Unter anderem auch die von namhaften Prominenten aus dem Musikgeschäft.

(mima)  Das am gestrigen Abend weltweit veröffentlichte Steueroasen-Leak enthält die Namen zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik und Showgeschäft, aber auch die von Kriminellen und Privatpersonen. Darunter befinden sich viele teilweise noch amtierende Regierungspolitiker*innen, aber auch Prominente wie zum Beispiel Elton John, Ex-Beatle Ringo Starr, Shakira sowie Enrique Iglesias.

Die sogenannten Pandora Papers bestehen aus Dokumenten von 14 Finanzdienstleistern sowie Kanzleien, die ihre Kund*innen unter anderem dabei unterstützen, Briefkastenfirmen oder Stiftungen in Steueroasen zu gründen und zu verwalten. Diese werden auch dafür genutzt, große Geldsummen zu verschleiern, um Steuerzahlungen im eigenen Land zu vermeiden. Die Datenmenge der Dokumente belaufen sich auf eine Größe von circa 2,9 Terabyte (TB). Zum Vergleich: Die 2016 veröffentlichten Panama Papers haben einen Umfang von ungefähr 2,6 TB.

Diese riesige Datenmenge ließ eine anonyme Quelle dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) zukommen, das die Dokumente für ein Recherche-Team von über 600 Journalist*innen von mehr als 150 Medien weltweit bereitstellte. An der zwei Jahre andauernden Auswertung beteiligten sich unter anderem die BBC, der Guardian, die Washington Post sowie die SZ, der NDR und WDR.

Auf Anfragen reagierten die besagten Weltstars unterschiedlich: Von Enrique Iglesias und Ringo Starr kam keinerlei Antwort, während Shakira darauf verwies, sich an sämtliche Gesetze gehalten zu haben. Diese Aussage scheint in dem Zusammenhang etwas fadenscheinig, doch nicht jede Person, die in den Pandora Papers auftaucht, ist auch automatisch kriminell. Sofern die Eigentümer*innen ihre Briefkastenfirma samt Gewinn im Heimatland offenlegen und rechtmäßig versteuern, machen sie sich steuerrechtlich nicht strafbar. Sobald das eingeflossene Geld aus Straftaten stammt und damit Geldwäsche betrieben wird, ändert sich die rechtliche Lage allerdings wieder.

Ob und inwiefern sich die Künstler*innen von der Schuld reinwaschen können, stellt sich in nächster Zeit heraus, wenn die beteiligten Medien weitere Informationen bekanntgeben.

Mehr davon auf laut.de

Wie hilfreich/ spannend war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 4.8 / 5. Anzahl Bewertungen: 13

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weil du diesen Beitrag nützlich fandest...

Folge uns in sozialen Netzwerken.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?