Rapperswiler Jugendlicher will QR-Grabsteine machen

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«Welches Problem gibt es, wenn man stirbt? Genau, man wird vergessen. Gerade kennt man noch die Namen der Grosseltern oder Urgrosselter und kaum etwas über die Person selbst», sagt Filip Cvetkovic. Um dies zu beheben, hat sich der Jugendliche aus Rapperswil etwas einfallen lassen. Seine Lösung eine Edelstahlplatte mit einem eingravierten QR-Code. Darüber sollen sich Texte, Bilder und Lieblingssprüche zur verstorbenen Person aufrufen lassen. So könne die Persönlichkeit und der Charakter der Verstorbenen erfasst werden.

Zurzeit besitzt Filip noch keine eigene Webseite, wo man diese Platten kaufen kann. Der Gelehrte Polymechaniker lancierte jedoch sein Projekt auf der Fundraisingplattform Crowdify. «Für die Umsetzung benötige ich einen Faserlaser, um die Codes in Edelstahl eingravieren zu können».

Diese Idee ist als QR-Grabstein oder QR-Grabmal und Grabstein 2.0 bekannt. Jedoch ist diese Vorstellung weltweit keine Neuigkeit.

Bereits 1999 wurde in Schweden ein Grabstein aufgestellt mit einer WWW-Adresse.  Diese führte auf eine Trauerseite der Verstorbenen, die von den Angehörigen selbst erstellt und verwaltet wurde. 2008 wurden dann erstmals in Japan QR-Codes an Grabsteine geklebt.

Rechtlich gesehen ist es noch schwierig zu sagen, ob QR-Codes an Grabsteine angebracht werden dürfen. Es gibt schlicht (noch) keine Gesetzte, welche dass regeln würden. Mit einer Satzung versuchte 2014 die Friedhofsverwaltung in Köln, die Verwendung von QR-Codes auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zu untersagen.

Grund sei, dass „durch die fortwährenden Veränderungsmöglichkeiten der hinterlegten Informationsquellen […] die zu vermittelnden Inhalte in dem besonderen Schutzraum Friedhof (durch die Verwaltung) nicht kontrolliert werden“ könnten.

 

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