SVP Ständerat Jakob Stark plädiert für Gewalt als Erziehungsmethode

J Stark |
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Ein Kommentar von Simon Jacob

“Ich bin ja kein Erziehungsexperte, ich bin nur ein einfacher und besorgter Vater” so beginnt das Votum von SVP/TG Ständerat Jakob Stark bezüglich einer Motion welche Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern will heute Morgen im Ständerat.

Darauf stellte er sieben Fragen bzw. Aussagen in seinem Votum um sein Unbehagen auszudrücken, drei davon lauten wie folgt:

1: “Welche Sanktionen sind gewaltfrei, und welche Sanktionen bedeuten eine Gewaltausübung?”

2: “Ist es richtig, Gewalt zu verbieten, oder müsste nicht vielmehr der Umgang mit Gewalt geregelt werden, weil Gewalt einfach immer da ist?”

3: “Wir sollten Gewaltanwendung nicht pauschal verbieten, sondern sie in die klaren Schranken den verantwortungsbewussten Eltern und Erziehenden zuweisen, eben so, wie es heute geregelt ist. “

 

Um zu verstehen wie problematisch die Äusserung ist, speziell Punkt 3, muss man nicht Lange in der Bundesverfassung blättern. Dort heisst es:

Artikel 10: 2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Artikel 111 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrt­heit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Zusammenfassend sagt Herr Jakob Stark also, dass man Gewaltanwendung an Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern nicht pauschal verbieten sollte und stellt es infrage, ob es überhaupt richtig wäre, Gewalt als Erziehungsmethode zu verwenden.

Damit ignoriert er eindeutig die schweizerische Bundesverfassung, welche es ausdrücklich verbietet, jegliche Art von Gewalt anzuwenden, vor allem gegenüber Kinder und Jugendliche. Ein Verbot, welches natürlich logisch ist, da Gewalt bzw. Missbrauch als Erziehungsmethode, katastrophale Folgen für Kinder und Jugendliche haben schwere psychische Krankheiten wie Depressionen und Angststörungen sind keine Seltenheit und für einige ist der letzte Ausweg der Suizid.

Wenn man seine Aussage ein wenig weiter denkt, kommt man zum Ergebnis, dass Selbstmorde infolge von Gewalt in der Erziehung keine Gründe darstellen, um den Auftrag aus der Bundesverfassung umzusetzen, welcher klar und deutlich besagt, dass man Kinder und Jugendliche konsequenten Schutz ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit gewährleisten muss.

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