Erneut wird das Gastgewerbe benachteiligt

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Restaurants sollen sich bis mindestens 1. April gedulden, wobei man dann vorerst nur im Aussenbereich Gäste bewirtet darf. Die Vorschläge des Bundesrates treffen das Gastgewerbe erneut hart.

(ots) Der Verband GastroSuisse zeigt sich in einer Mitteilung erneut enttäuscht. Der Verband meint es gäbe keinen Grund, weshalb Restaurants zu bleiben müssen. Dass es im Gastgewerbe Anfang März keine Lockerungen geben soll, findet der Verband fatal. Bis nächsten Mittwoch  haben es die Kantone in den Händen, vernünftige Lockerungen vorzuschlagen.

Bei Konjunktionen zeigt sich der Bundesrat grosszügig. Bei Lockerungen hingegen geizt er. Jede Woche findet er neue Gründe, weshalb möglichst am Lockdown festzuhalten sei. Mal sind es die Fallzahlen, mal ist es der R-Wert, dann kommt die Positivitätsrate, plötzlich sind es die Impfzahlen, dann ist es der mutierte Britenvirus, danach der Südafrikavirus. Was folgt morgen? Entscheiden, wie es in unserem Land weitergehen soll, will der Bundesrat erst nächste Woche. Bis dahin haben die Kantone Zeit, zu den bundesrätlichen Vorschlägen Stellung zu nehmen.

Leichte Lockerungen hat der Bundesrat heute in Aussicht gestellt. Aber nur für einzelne Branchen. Das Gastgewerbe wurde einmal mehr aussen vor gelassen. Die Restaurants sollen bis mindestens 1. April zu bleiben, wobei dann Gäste vorerst nur im Aussenbereich bewirtet werden dürfen. “Die Krise soll damit weiterhin auf dem Buckel des Gastgewerbes ausgetragen werden”, kritisiert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden und somit müssten die Restaurants eigentlich mitberücksichtigt werden. Platzer betont: “Bis heute gibt es keinen Nachweis, dass die Restaurants ein Ansteckungsherd sind. Im Gegenteil: Unsere Schutzkonzepte funktionieren. Die Gastronomie wird einzig als Mittel zum Zweck benützt, um Kontakte einzuschränken.” Paradox dabei: Kontakte finden bei geschlossenen Restaurants dann einfach im privaten Bereich ohne Schutzkonzepte statt.

Umso mehr fordert GastroSuisse angesichts der epidemiologischen Entwicklung einen möglichst raschen Ausstieg aus dem Lockdown. Spätestens am 1. März soll ein erster Öffnungsschritt vorgenommen werden, welcher der Restauration ein wirtschaftliches Arbeiten wieder ermöglicht. Die Kantone haben es in den Händen, die vom Bundesrat vorgeschlagene Ungleichbehandlung zu korrigieren. GastroSuisse hofft also, dass die Kantone noch Gegensteuer geben. Alles andere wäre fatal. “Immer mehr Wirte müssen ihren Betrieb aufgeben und die dritte Kündigungswelle rollt bereits an”, warnt Platzer. Entscheidend ist daher auch, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden und da hapert es leider, denn bis dato ist nur ein Bruchteil bei den Betroffenen angekommen. Die Verzögerungen führen bei zahlreichen Betrieben zu Liquiditätsengpässen, hoher Verschuldung, Hoffnungslosigkeit und Entlassungen. Immerhin schlägt der Bundesrat dem Parlament deutliche Verbesserungen im Bereich der Härtefallregelungen und der Kurzarbeit vor.

 

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