GIL OFARIM: Klage wegen Verleumdung zugelassen

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Nach angeblich falschen Antisemitismus-Vorwürfen muss Gil Ofarim im Oktober in Leipzig vor Gericht.

(aoh) Vor knapp einem Jahr hatte der Musiker Gil Ofarim sich mit einem Instagram-Video an die Öffentlichkeit gewandt und behauptet, von einem Leipziger Hotelangestellten antisemitisch beleidigt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft hegte Zweifel an seinen Aussagen und klagte ihn im April dieses Jahres an. Das Landgericht Leipzig hat die Anklage nun unverändert zugelassen.

Ofarim hatte in dem Video und gegenüber der Polizei angegeben, von einem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels angewiesen worden zu sein, seine Davidstern-Kette wegzupacken. Besagter Mitarbeiter erhob daraufhin Anklage und tritt nun als Nebenkläger auf. Am 24. Oktober soll der Prozess wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen und Verleumdung gegen den 40-Jährigen beginnen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung und der großen öffentlichen Aufmerksamkeit in dem Fall wird das Verfahren vor dem Landgericht Lepzig ausgetragen. Zusätzlich zu den genannten Anklagepunkten hatte die Staatsanwaltschaft noch Anklage wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, Betrug und versuchtem Betrug erstattet. Im Falle einer Verurteilung könnte das Gericht außerdem der Tatbestand der üblen Nachrede feststellen.

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